Berechtigungen
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Der Inhaber eines Berufspilotenschein ist berechtigt alle Rechte eines Privatpiloten auszuüben.
Darüber hinaus als verantwortlicher Pilot bei der gewerblichen Beförderung
auf Flugzeugen mit einem Piloten und oder als Copilot bei der gewerblichen beförderung auf Flugzeugen mit zwei Piloten tätig zu sein.
 
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